Das EU-KI-Gesetz soll einen umfassenden Rechtsrahmen darstellen, um die Risiken der Künstlichen Intelligenz anzugehen. Es sollen klare Anforderungen für Entwickler und Anwender von KI-Modellen geschaffen werden, gleichzeitig will man die administrative und finanzielle Last für Unternehmen niedrig halten. Im Fokus steht vor allem die Einordnung und Regulierung von KI-Anwendungen nach Risikostufen. KI-Anwendungen in Hochrisikobereichen unterliegen besonders strengen Auflagen bezüglich Datenqualität, Transparenz, Genauigkeit, Dokumentation, menschlicher Aufsicht usw.
Hochrisikobereiche nach dem neuen KI-Gesetz:
- kritische Infrastrukturen
- KIs, die den Zugang zu Bildung und beruflichem Verlauf des Lebens einer Person bestimmen können (z. B. Bewertung von Prüfungen)
- Sicherheitskomponenten von Produkten
- Beschäftigung, Management von Arbeitnehmern und Zugang zu Selbstständigkeit (z. B. CV-Sortierungssoftware für Einstellungsverfahren)
- wesentliche private und öffentliche Dienstleistungen (z. B. Kreditwürdigkeit)
- Migrations-, Asyl- und Grenzkontrollmanagement
- Verwaltung von Justiz und demokratischen Prozessen
Im mittleren Risikobereich liegen die Regulierungsschwerpunkte bei den Vorgaben zur Kenntlichmachung von KI-Inhalten. Anbieter müssen zukünftig Anwendungen auf KI-Basis kennzeichnen (z.B. Chatbots), die gleiche Auflage gilt für generierte Inhalte, die von öffentlichem Interesse sind oder Deep Fakes darstellen (KI-Avatare, Stimmsynthese usw.). Im niedrigen Risikobereich ist die freie Nutzung von KI erlaubt. Als Beispiele nennt die EU hier KI-fähige Videospiele oder Spamfilter.
Zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung des neuen KI-Gesetz in den Mitgliedstaaten wurde das European AI Office als Teil der Europäischen Kommission eingerichtet. Als weitere Fördermaßnahme wurde die Initiative “GenAI4EU” gegründet. Diese soll es Unternehmen im Bereich der KI-Entwicklung ermöglichen, schnell wettbewerbsfähige Anwendungen zu entwickeln, die den Werten der EU folgen. Dabei sollen geförderte Unternehmen auch Zugriff auf die Supercomputer-Infrastruktur der EU erhalten. (!)
Das EU-KI-Gesetz soll ab Frühjahr 2026 verpflichtend sein, bis dahin soll es eine Übergangsphase geben, um die freiwillige Anpassung von Unternehmen zu fördern. Ab 2026 können dann bei Verstößen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden.
Keyfacts
- Erstmaliger Rechtsrahmen für KI in Europa, um Risiken anzugehen.
- Ziele: Sicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht für KI-Systeme; Förderung von Innovation.
- Reduzierung administrativer/finanzieller Belastungen, insbesondere für KMU.
- Umfasst KI-Innovationspaket und koordinierten KI-Plan zur Unterstützung vertrauenswürdiger KI.
- Einführung eines risikobasierten Ansatzes: Verbot von KI-Praktiken mit unannehmbaren Risiken, Festlegung strenger Anforderungen für Hochrisiko-KI-Anwendungen.
- Einrichtung einer europäischen und nationalen Governance-Struktur.
- Spezifische Verpflichtungen für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, inklusive Konformitätsbewertung.
- Transparenzverpflichtungen und Kennzeichnung für KI-generierte Inhalte.
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